| Bauphysik
und Holzschutzgutachten: Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens sind durch den Planer die Nachweise der Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften des Brand-, Wärme-, Schall- und Feuchteschutzes zu erbringen, ohne die keine Baugenehmigung erteilt wird. Wie wichtig aber auch die Bauüberwachung ist, zeigen die oft erst während der Nutzung zu Tage tretenden Baumängel und -schäden. Vor dem Kauf oder der Sanierung eines Gebäudes empfehlen wir die Beauftragung einer Bauwerksdiagnose, insbesondere eines Holzschutzgut- achtens. Nur wer die Krankheiten eines Bauwerks kennt, kann sie fachgerecht heilen lassen. (unser Bild) Bauherr: Kreissparkasse Aschersleben - Stassfurt Bauvorhaben: Umbau Direktoratsvilla (Jugendstil) zu einer Zweigstelle, Büroräume, Wohnungen; Sanierung einer durch Echten Hausschwamm geschädigten Holzbalkendecke bei gleichzeitiger Abfangung und Erhaltung des Originaldachtragwerkes |
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